WIE VERHALTE ICH MICH RICHTIG?

Sturmschäden

ACHTUNG BEI STURMSCHÄDEN!

Wenn durch einen Sturm Dachpfannen gelöst, Dächer abgedeckt und Bäume entwurzelt werden, müssen Hausbesitzer schnell und richtig reagieren. Ist der Sturm vorbei, sollten zunächst Gefahrenquellen, wie umher liegende Dachpfannen von den Fahr- und Gehwegen beseitigt werden. Aufräumarbeiten, die eine Schadensfeststellung durch den Versicherer erschweren könnten, sind hingegen zu unterlassen.

Melden Sie Sturmschäden umgehend Ihrem Versicherer und fragen Sie diesen bei Bedarf, wie Sie weiter vorgehen sollen.

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Für den Fall, dass es zur Vermeidung weiterer Schäden erforderlich ist, notdürftige Reparaturen vorzunehmen, hat es sich als vorteilhaft erwiesen, den Schadensumfang durch Fotos zu dokumentieren. Die Gebäudeversicherung haftet für Sturm- und deren Folgeschäden durch z. B. eindringendes Wasser ab Windstärke 8 (62 - 74 km/h). Bruchschäden an Fenster- und Türscheiben sowie Glasdächern - inklusive der Kosten für eine erforderliche Notverglasung - übernimmt die Glasversicherung.

Gibt die Versicherung "grünes Licht", können Sie einen Dachdecker mit der fachgerechten Reparatur Ihres Daches beauftragen. Eines sollten Sie in jedem Fall stets beherzigen: Steigen Sie niemals selbst auf Ihr Dach, um kleine Reparaturen oder auch nur eine Schadensabschätzung vorzunehmen. Denn schlimmer als ein "Dachschaden" ist ein Schaden an Ihrer Gesundheit. Kontaktieren Sie hierzu unbedingt einen Dachdecker!
Zwar gibt es keine absolute Sicherheit vor Sturmschäden am Dach, aber schon die fachgerechte Eindeckung und eine regelmäßige Pflege Ihres Daches durch den Dachdeckermeisterbetrieb bieten ein gesundes Maß an Sicherheit.

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Dachdeckerei Heinz Braun
Inh. Nils Jung e.K.

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